Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 11.12.1959, Az.: 1 U 126/59
Stark schneeglatte Straße; Betätigen der Bremse; Vermeidung eines unabwendbaren Schadens; Anhalten des Wagens
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 11.12.1959
- Aktenzeichen
- 1 U 126/59
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1959, 10219
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1959:1211.1U126.59.0A
Rechtsgrundlagen
- § 823 BGB
- § 7 StVG
Fundstelle
- DAR 1960, 230
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
1. Der Kraftwagenführer ist auf einer stark schneeglatten Straße verpflichtet seine Bremse nur als letztes Mittel zur Vermeidung eines sonst nicht abwendbaren Schadens einzusetzen.
2. Der Kraftwagenführer hat durch die Wegnahme des Gases oder ggf. durch ein Herunterschalten eine Verlangsamung oder gar ein Anhalten des Wagens herbeizuführen.