Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 11.12.1959, Az.: 1 U 126/59

Stark schneeglatte Straße; Betätigen der Bremse; Vermeidung eines unabwendbaren Schadens; Anhalten des Wagens

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
11.12.1959
Aktenzeichen
1 U 126/59
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1959, 10219
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1959:1211.1U126.59.0A

Fundstelle

  • DAR 1960, 230

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

1. Der Kraftwagenführer ist auf einer stark schneeglatten Straße verpflichtet seine Bremse nur als letztes Mittel zur Vermeidung eines sonst nicht abwendbaren Schadens einzusetzen.

2. Der Kraftwagenführer hat durch die Wegnahme des Gases oder ggf. durch ein Herunterschalten eine Verlangsamung oder gar ein Anhalten des Wagens herbeizuführen.