PsychThHENIG,NI - Psychotherapeuten Hessen Niedersachsen G

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Land Hessen zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Land Hessen zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PsychThHENIG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064

Vom 10. November 2005 (Nds. GVBl. S. 326 - VORIS 21064 -) (1)

(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen sowie zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Versorgung der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten vom 10. November 2005 (Nds. GVBl. S. 326)

Abschnitt 1 PsychThHENIG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Land Hessen zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PsychThHENIG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064

(1) Dem am 21./22. Juli 2005 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Land Hessen zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Anlage 1 PsychThHENIG - Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der kammerangehörigen Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten des Landes Hessen zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Land Hessen zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PsychThHENIG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064