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§ 9 LüchDannG - Vereinbarungen aus Anlass dieses Gesetzes

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg-Gesetz)
Redaktionelle Abkürzung
LüchDannG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300

1Für Vereinbarungen, die die beteiligten kommunalen Körperschaften zur Regelung der Folgen von unmittelbar durch dieses Gesetz eintretenden Aufgabenveränderungen schließen, gilt § 19 NGO entsprechend. 2Sie sind vor dem 1. November 2007 abzuschließen.