§ 9 LüchDannG - Vereinbarungen aus Anlass dieses Gesetzes
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg-Gesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- LüchDannG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20300
1Für Vereinbarungen, die die beteiligten kommunalen Körperschaften zur Regelung der Folgen von unmittelbar durch dieses Gesetz eintretenden Aufgabenveränderungen schließen, gilt § 19 NGO entsprechend. 2Sie sind vor dem 1. November 2007 abzuschließen.