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Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

Bibliographie

Titel
Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
Redaktionelle Abkürzung
4. ZLS-ÄndAbk,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
81640

Vom 17. Juli/3. November 2015 (Nds. GVBl. 2016 S. 32 - VORIS 81640 -) (1)

Das Land Baden-Württemberg,

der Freistaat Bayern,

das Land Berlin,

das Land Brandenburg,

die Freie Hansestadt Bremen,

die Freie und Hansestadt Hamburg,

das Land Hessen,

das Land Mecklenburg-Vorpommern,

das Land Niedersachsen,

das Land Nordrhein-Westfalen,

das Land Rheinland-Pfalz,

das Saarland,

der Freistaat Sachsen,

das Land Sachsen-Anhalt,

das Land Schleswig-Holstein,

der Freistaat Thüringen

- nachstehend "Länder" genannt -

schließen, vorbehaltlich der etwa erforderlichen Zustimmung ihrer gesetzgebenden Körperschaften, nachstehendes Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik.

Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 2 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen; s. Artikel 1 Absatz 3 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (Nds. GVBl. S. 32).