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  • ab 25.06.2008 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 Nds. VV-StAR - 1. Allgemeines

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Durchführungsbestimmungen zum Staatsangehörigkeitsrecht (Nds. VV-StAR)
Amtliche Abkürzung
Nds. VV-StAR
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10200

Im Vorgriff auf die förmliche Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht (StAR-VwV) hat das Bundesministerium des Innern als Arbeitshilfe für die Praxis Vorläufige Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsgesetz (VAH-BMI) - Stand: 19.10.2007 - zur Verfügung gestellt, die auf die ab 28.8.2007 geltende Fassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) abgestellt und in denen auch die übrigen gesetzlichen Änderungen seit Erlass der StAR-VwV berücksichtigt worden sind. Darüber hinaus sind einzelne Regelungen mit ergänzenden Anmerkungen versehen worden (in Kursivschrift), die auf die geänderte Rechtslage näher eingehen oder Hinweise geben, ohne dass sie als Bestandteil der VAH-BMI anzusehen sind. Die endgültige Festlegung bleibt der förmlichen Änderung der StAR-VwV, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, vorbehalten.

Die VAH-BMI in der Fassung vom 19.10.2007 werden hiermit für Niedersachsen mit Abweichungen verbindlich eingeführt. Berücksichtigung gefunden haben dabei auch die bisher zur selbständigen Einbürgerung Minderjähriger, zur Frage der Anrechnung von Gestattungszeiten und zu Sprachnachweisen getroffenen Regelungen.

Zur besseren Handhabung sind die VAH-BMI und die Nds. VV-StAR in eine Tabelle (siehe Nummer 4) aufgenommen worden. Die VAH-BMI sind in der linken Spalte dargestellt, die rechte Spalte enthält die Nds. VV-StAR und Erläuterungen zu den VAH-BMI.