Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 31.01.1975 (aktuelle Fassung)

§ 2 NINWBABZuES - Zuständigkeiten der Straßenbaubehörden

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zur Änderung und Ergänzung des Staatsvertrages über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken
Redaktionelle Abkürzung
NINWBABZuES,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
92100050000000

(1) Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen übertragen und übernehmen gegenseitig die sich aus Artikel 90 des Grundgesetzes und den hierzu erlassenen sowie künftigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ergebenden Aufgaben und Befugnisse der Straßenbaubehörden auf der in dem beigefügten Lageplan gekennzeichneten und im nachfolgenden Absatz 2 aufgeführten Bundesautobahnstrecke zur Ausübung.

(2) Nordrhein-Westfalen überträgt und Niedersachsen übernimmt die in dem Lageplan grün gekennzeichnete Bundesautobahnstrecke.

Das ist:

die auf nordrhein-westfälischem Gebiet (Gemeinde Rödinghausen) liegende Teilstrecke der Bundesautobahn Niederlande-Bad Oeynhausen (A 64) von der Landesgrenze bei km 79,902 bis zum östlichen Flügelmauerende der Brücke im Bereich der Anschlußstelle Rödinghausen bei km 80,118.