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  • ab 19.12.2007 (aktuelle Fassung)

§ 4 Nds. EKG - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über die Planfeststellung für Hochspannungsleitungen in der Erde (Niedersächsisches Erdkabelgesetz)
Redaktionelle Abkürzung
Nds. EKG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
75300

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 13. Dezember 2007

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Jürgen  G a n s ä u e r

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Christian  W u l f f