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Abschnitt 3 NLQ-OrgErl - Organisatorische Gliederung

Bibliographie

Titel
Organisation des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ)
Redaktionelle Abkürzung
NLQ-OrgErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20100

3.1 Die organisatorische Gliederung des NLQ richtet sich nach dem als Anlage beigefügten Organisationsplan. Das NLQ gliedert sich danach in folgende Abteilungen und Fachbereiche:

Abteilung 1 - Zentrale Aufgaben, Landesprüfungsamt
Fachbereich 11-Personal, Organisation, Innerer Dienst, Informationssicherheit
Fachbereich 12-Haushalt, zentrales Veranstaltungsmanagement
Fachbereich 13-IT/Niedersächsischer Bildungsserver
Fachbereich 14-Landesprüfungsamt, sonstige Prüfungsangelegenheiten, Schulbuchprüfung
Fachbereich 15-Rechts- und Vergabestelle
Abteilung 2 - Evaluation und Qualitätsentwicklung
Fachbereich 21-Interne Evaluation und Evaluationsstudien
Fachbereich 22-Evaluationsberatung allgemeinbildende Schulen
Fachbereich 23-Externe Evaluation berufsbildende Schulen
Fachbereich 24-Systemmonitoring
Abteilung 3 - Bildung der Lehrkräfte und Curriculumentwicklung
Fachbereich 31-Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der regionalen Fortbildung der Lehrkräfte, Kompetenzzentren
Fachbereich 32-Unterrichts- und schulformbezogene Vorhaben für allgemeinbildende Schulen
Fachbereich 33-Unterrichtsübergreifende Vorhaben
Fachbereich 34-Berufliche Bildung
Fachbereich 35-Medienbildung
Fachbereich 36-Politische Bildung/Europa und Internationales
Abteilung 4 - Qualifizierung von Leitungspersonal
Fachbereich 41-Erstqualifizierung und Leitungskräftenachwuchsfortbildung
Fachbereich 42-Berufsbegleitende Qualifizierung

3.2 Für die Steuerung des Qualitäts-, Prozess- und Wissensmanagements wird die Funktion einer Beauftragten oder eines Beauftragten für Qualitätsmanagement eingerichtet, die oder der direkt bei der Behördenleitung angebunden ist. Gleichzeitig obliegt ihr oder ihm die Koordinierung abteilungsübergreifender Vorhaben.

3.3 Gemäß Nummer 6.3.1 ISLL wurde festgelegt, dass das NLQ eine Sicherheitsdomäne darstellt. Die Behördenleitung trägt die Gesamtverantwortung. Durch diese ist eine Informationssicherheitsbeauftragte oder ein Informationssicherheitsbeauftragter zu benennen. Die weiteren Rechte und Pflichten ergeben sich aus den Nummern 6.6 und 6.7 der ISLL. Die Informationssicherheitsbeauftragte oder der Informationssicherheitsbeauftragte hat direktes Vortragsrecht bei der Behördenleitung.

3.4 Die Gleichstellungsbeauftragte für das Behördenpersonal ist direkt bei der Behördenleitung angebunden.

3.5 Im Fachbereich 11 ist eine Chance auf Rückkehr ermöglichen (CARE)-Beratungsstelle eingerichtet.

3.6 Änderungen in der Aufbauorganisation des NLQ bedürfen der Zustimmung des MK.