§ 3 LüchDannG - Erstmaliger Erlass der Hauptsatzung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg-Gesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- LüchDannG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20300
(1) Die Hauptsatzung wird jeweils von den Mitgliedsgemeinden der künftigen Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und der künftigen Samtgemeinde Elbtalaue vereinbart.
(2) 1Kommt die Vereinbarung nicht vor dem 1. November 2006 zustande, so wird die Hauptsatzung von den Samtgemeinderäten der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und der Samtgemeinde Elbtalaue jeweils mit der Mehrheit der Mitglieder beschlossen. 2Kommt dieser Beschluss nicht vor dem 1. Juli 2007 zustande, so wird die Hauptsatzung durch die Kommunalaufsichtsbehörde erlassen. 3Die Mitgliedsgemeinden, im Fall des Satzes 2 auch die Samtgemeinden, sind vorher anzuhören.