Abschnitt 5 öBbS-LK-ERdErl - Einstellung
Bibliographie
- Titel
- Einstellung von Lehrkräften an öffentlichen berufsbildenden Schulen in Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- öBbS-LK-ERdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Es gibt keine festen Einstellungstermine; Einstellungen im Zeitraum von zwei Wochen vor bis vier Wochen nach Beginn der Sommerferien sind jedoch grundsätzlich ausgeschlossen.
Nach Annahme eines Stellenangebotes kann eine an einer Schule ausgewählte Lehrkraft zu Einstellungsterminen innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr für Einstellungen an einer anderen öffentlichen berufsbildenden Schule in Niedersachsen ausgewählt werden.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 6 Satz 1 des RdErl. vom 16. Dezember 2021 (SVBl. 2022 S. 67)