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Anlage RL HWS BL-RdErl - ELER-Förderperiode 2014-2020 (PFEIL) "Hochwasserschutz im Binnenland (HWS)" Maßnahme Code 5.1

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben des Hochwasserschutzes im Binnenland im Land Niedersachsen und in der Freien Hansestadt Bremen (RL Hochwasserschutz im Binnenland - HWS)
Redaktionelle Abkürzung
RL HWS BL-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200

- Auswahlkriterien - (Land Niedersachsen und Freie Hansestadt Bremen)

Antragsteller:
Bezeichnung des Vorhabens:
Eingangsnummer/Listennummer:

I.
Fachliche Kriterien

Mit den Kriterien dieses Abschnitts soll die Förderwürdigkeit und Dringlichkeit der Vorhaben eingeschätzt werden können.

KriteriumBewertung (Punkte)Punkte
I.1Räumliche Lage des Vorhabens
Das Vorhaben bezieht sich auf den Hochwasserschutz für ein Risikogebiet gemäß § 73 WHG (HWRM-RL).
trifft zu5
trifft nicht zu0
Maßgeblich sind die niedersächsischen Hochwassergefahren- und Risikokarten gemäß § 74 WHG für Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100) siehe auch:
http://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Download_OE/HWRM-RL/Linkliste_der_Hochwasser_Gefahren_und_Risikokarten_Niedersachsen.pdf.
I.2Schadenspotenzial im zu schützenden Untersuchungsraum bei Vorhaben vor oder in der Planungsphase
Das überschlägig ermittelte Schadenspotenzial im zu schützenden Untersuchungsraum wird eingeschätzt als
hoch10
mittel5
gering1
das Vorhaben ist keine Planung.0
Begründung der Bewertung
(ggf. durch ergänzende Anlagen):
I.3Notwendigkeit der Planung
bzw. Beratung
Beratung, konzeptionelle Überlegungen durch die Fachbehörde sind in besonderem Maße zusätzlich notwendig.
trifft zu5
trifft nicht zu0
I.4Laufende Planungen
(vorhandene Planungsgrundlagen)
Grundlagenermittlung und Vorplanung (HOAI, Leistungsphasen 1 und 2) und/oder eine Machbarkeitsstudie bzw. Voruntersuchungen liegen bereits vor.
trifft zu4
trifft nicht zu0
I.5Laufende Bauvorhaben
Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um einen weiteren Abschnitt eines Vorhabens.
trifft zu4
trifft nicht zu0
I.6Nutzen-/Kosten-Relation
bei Bauvorhaben zur Umsetzung
Die Relation der Baukosten zum Schadenspotenzial im zu schützenden Untersuchungsraum.
hoch10
mittel5
gering1
es handelt sich nicht um die Durchführung eines Bauvorhabens0
Begründung der Bewertung
(ggf. durch ergänzende Anlagen):
I.7Fehlhöhen des Deiches im Bestick
Es sind Fehlhöhen im Bestick der Hochwasserschutzanlage vorhanden.
in Höhe von mehr als 90 cm oder5
in Höhe von bis zu 90 cm oder4
in Höhe von bis zu 70 cm oder3
in Höhe von bis zu 50 cm oder2
nein0
Die Auswirkungen der Fehlhöhe erhöht die Dringlichkeit.
trifft im besonders hohen Maß zu5
4
trifft im hohen Maß zu
3
trifft zu
2
trifft weniger zu
0
trifft nicht zu
Begründung der Dringlichkeit
(ggf. durch ergänzende Anlagen):
I.8Mängel an Hochwasserschutzanlagen (z. B. Deichkörper)
Die Sicherheit des Bauwerks ist
nicht ausreichend (Dichtung, Böschungsneigung, Kronenbreite, fehlende Berme, Deichverteidigungsweg etc.) Grund:5
0
ausreichend.
Die vorhandenen Mängel erhöhen die Dringlichkeit.
5
trifft im besonders hohen Maß zu4
trifft im hohen Maß zu3
trifft zu2
trifft weniger zu0
trifft nicht zu
Begründung der Dringlichkeit
(ggf. durch ergänzende Anlagen):
I.9Neubau von Hochwasserschutzanlagen
Der Neubau von Schutzanlagen ist aufgrund der vorhandenen Hochwassergefahr und der identifizierten Schadenspotenziale erforderlich.
trifft im besonders hohen Maß zu10
trifft im hohen Maß zu7
trifft zu5
trifft weniger zu2
trifft nicht zu0
Begründung der Dringlichkeit
(ggf. durch ergänzende Anlagen):
I.10Wirkung auf das Überschwemmungsgebiet
Das Vorhaben bewirkt eine Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten z. B. bei Deichrückverlegungen.
trifft im besonders hohen Maß zu20
trifft zu4
trifft nicht zu0
Begründung der Bewertung
(ggf. durch ergänzende Anlagen):
I.11Grundinstandsetzung vorhandener Schöpfwerke einschließlich der dazugehörigen technischen Anlagen
Die Funktion des Schöpfwerkes ist
nicht sichergestellt
(z. B. Pumpleistung)
Grund:
10
ist teilweise nicht sichergestellt
(z. B. Automatisierung, Energieeinsparung)
Grund:
5
0
ausreichend.
Der vorhandene Mangel erhöht die Dringlichkeit.5
trifft im besonders hohen Maß zu4
trifft im hohen Maß zu3
trifft zu2
trifft weniger zu0
trifft nicht zu
Begründung der Dringlichkeit
(ggf. durch ergänzende Anlagen):
I.12Pilotvorhaben
Das Vorhaben ist von hoher fachlicher Bedeutung (außerordentlich, Pilotcharakter, Erprobung etc.).
trifft zu, weil10
Grund:0
trifft nicht zu
I.13Förderung nur mit ELER-Fördermitteln
Das Vorhaben dient insbesondere der Sicherung des landwirtschaftlichen Produktionspotenzials und wird ausschließlich mit ELER-Mitteln gefördert wie die Grundinstandsetzung von Schöpfwerken und Hochwasserschutzmaßnahmen mit einem Schutzgrad kleiner als HQ100.
trifft zu5
trifft nicht zu0
Hinweis: Bei der Förderung mit ELER-Mitteln finden, soweit keine Kofinanzierungsmittel mehr aus der GAK in diesem Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, die ausschließlich mit ELER-Mitteln geförderten Vorhaben entsprechend dem Ranking und der Verfügbarkeit der ELER-Mittel Berücksichtigung.
Erreichte Punktzahl "Fachliche Kriterien" (Block I)

II.
Zusätzliche Kriterien zur Erhöhung der fachlichen Priorität und der Förderquote

Sofern die Erfüllung dieser Kriterien ein übergeordnetes wasserwirtschaftliches Interesse bescheinigt, wird dies durch Zusatzpunkte gewürdigt. Ein übergeordnetes Interesse ist insbesondere dann gegeben, wenn das Vorhaben positive Synergieeffekte für die Erreichung der Ziele anderer Förderrichtlinien des Landes hat. Somit kann das Vorhaben eine höhere Priorität erlangen. Sofern das Vorhaben neben dem übergeordneten Interesse auch ein besonderer Vorteil für den Unterlieger hat, besteht die Möglichkeit nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel die Förderquote auf bis zu 80 % zu erhöhen.

KriteriumBewertung (Punkte)Punkte
II.1Übergeordnetes Interesse
(Synergieeffekte)
Fließgewässerentwicklung
Landschaftswerte
(z. B. Auenmanagement)
(EFRE)
Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Artenje 5
Sonstiges: (z. B. Strategie Niedersachsens oder des Bundes)
keine Synergieeffekte0
II.2Vorteil für die Unterlieger oder Oberlieger
der Zusammenschluss von mehreren Kommunen und/oder Verbänden (auf dem Gebiet mehrerer Kommunen) unterstützt die einzugsgebietsbezogene Betrachtung und bindet die Interessen von Ober- und Unterliegern ein. Dadurch wird ein übergeordnetes Interesse dokumentiert und besondere Vorteile der Unterlieger durch wasserwirtschaftliche Maßnahmen können herausgestellt werden
je 5
Einzelvorhaben mit einem besonderen Vorteil für die Unterlieger
Einzelvorhaben mit einem besonderen Vorteil für die Oberlieger
Erreichte Punktzahl "Zusätzliche Kriterien zur Erhöhung der fachlichen Priorität und der Förderquote" (Block II)

Bewertungszusammenstellung

Höchstpunktzahl Block I74 1) (118 2))
Höchstpunktzahl Block II35
Mindestpunktzahl (Schwellenwert)20
Erreichte Punktzahl
Block I "Fachliche Kriterien"
Block II "Zusätzliche Kriterien zur Erhöhung der fachlichen Priorität und der Förderquote"
Erreichte Gesamtpunktzahl

Aufgrund der Vielfalt der Projekte (z. B. Planungen und Baumaßnahmen sowie die Baumaßnahmen selbst - Deichbau, Grundinstandsetzung von Schöpfwerken etc. -) beträgt die maximal erreichbare Punktzahl je Projekt 78.

Im Ergebnis der Addition aller Punkte beträgt die Summe 118.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Runderlasses i.d.F. vom 14. April 2021 (Nds. MBl. S. 601)