Anlage RL HWS BL-RdErl - ELER-Förderperiode 2014-2020 (PFEIL) "Hochwasserschutz im Binnenland (HWS)" Maßnahme Code 5.1
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben des Hochwasserschutzes im Binnenland im Land Niedersachsen und in der Freien Hansestadt Bremen (RL Hochwasserschutz im Binnenland - HWS)
- Redaktionelle Abkürzung
- RL HWS BL-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28200
- Auswahlkriterien - (Land Niedersachsen und Freie Hansestadt Bremen)
Antragsteller: |
---|
Bezeichnung des Vorhabens: |
Eingangsnummer/Listennummer: |
I.
Fachliche Kriterien
Mit den Kriterien dieses Abschnitts soll die Förderwürdigkeit und Dringlichkeit der Vorhaben eingeschätzt werden können.
Kriterium | Bewertung (Punkte) | Punkte | ||
---|---|---|---|---|
I.1 | Räumliche Lage des Vorhabens | |||
Das Vorhaben bezieht sich auf den Hochwasserschutz für ein Risikogebiet gemäß § 73 WHG (HWRM-RL). | ||||
□ | trifft zu | 5 | ||
□ | trifft nicht zu | 0 | ||
Maßgeblich sind die niedersächsischen Hochwassergefahren- und Risikokarten gemäß § 74 WHG für Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100) siehe auch: | ||||
http://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Download_OE/HWRM-RL/Linkliste_der_Hochwasser_Gefahren_und_Risikokarten_Niedersachsen.pdf. | ||||
I.2 | Schadenspotenzial im zu schützenden Untersuchungsraum bei Vorhaben vor oder in der Planungsphase | |||
Das überschlägig ermittelte Schadenspotenzial im zu schützenden Untersuchungsraum wird eingeschätzt als | ||||
□ | hoch | 10 | ||
□ | mittel | 5 | ||
□ | gering | 1 | ||
□ | das Vorhaben ist keine Planung. | 0 | ||
Begründung der Bewertung (ggf. durch ergänzende Anlagen): | ||||
I.3 | Notwendigkeit der Planung bzw. Beratung | |||
Beratung, konzeptionelle Überlegungen durch die Fachbehörde sind in besonderem Maße zusätzlich notwendig. | ||||
□ | trifft zu | 5 | ||
□ | trifft nicht zu | 0 | ||
I.4 | Laufende Planungen (vorhandene Planungsgrundlagen) | |||
Grundlagenermittlung und Vorplanung (HOAI, Leistungsphasen 1 und 2) und/oder eine Machbarkeitsstudie bzw. Voruntersuchungen liegen bereits vor. | ||||
□ | trifft zu | 4 | ||
□ | trifft nicht zu | 0 | ||
I.5 | Laufende Bauvorhaben | |||
Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um einen weiteren Abschnitt eines Vorhabens. | ||||
□ | trifft zu | 4 | ||
□ | trifft nicht zu | 0 | ||
I.6 | Nutzen-/Kosten-Relation bei Bauvorhaben zur Umsetzung | |||
Die Relation der Baukosten zum Schadenspotenzial im zu schützenden Untersuchungsraum. | ||||
□ | hoch | 10 | ||
□ | mittel | 5 | ||
□ | gering | 1 | ||
□ | es handelt sich nicht um die Durchführung eines Bauvorhabens | 0 | ||
Begründung der Bewertung (ggf. durch ergänzende Anlagen): | ||||
I.7 | Fehlhöhen des Deiches im Bestick | |||
□ | Es sind Fehlhöhen im Bestick der Hochwasserschutzanlage vorhanden. | |||
□ | in Höhe von mehr als 90 cm oder | 5 | ||
□ | in Höhe von bis zu 90 cm oder | 4 | ||
□ | in Höhe von bis zu 70 cm oder | 3 | ||
□ | in Höhe von bis zu 50 cm oder | 2 | ||
□ | nein | 0 | ||
□ | Die Auswirkungen der Fehlhöhe erhöht die Dringlichkeit. | |||
□ | trifft im besonders hohen Maß zu | 5 | ||
4 | ||||
□ | trifft im hohen Maß zu | |||
3 | ||||
□ | trifft zu | |||
2 | ||||
□ | trifft weniger zu | |||
0 | ||||
□ | trifft nicht zu | |||
Begründung der Dringlichkeit (ggf. durch ergänzende Anlagen): | ||||
I.8 | Mängel an Hochwasserschutzanlagen (z. B. Deichkörper) | |||
□ | Die Sicherheit des Bauwerks ist | |||
□ | nicht ausreichend (Dichtung, Böschungsneigung, Kronenbreite, fehlende Berme, Deichverteidigungsweg etc.) Grund: | 5 | ||
0 | ||||
□ | ausreichend. | |||
□ | Die vorhandenen Mängel erhöhen die Dringlichkeit. | |||
5 | ||||
□ | trifft im besonders hohen Maß zu | 4 | ||
□ | trifft im hohen Maß zu | 3 | ||
□ | trifft zu | 2 | ||
□ | trifft weniger zu | 0 | ||
□ | trifft nicht zu | |||
Begründung der Dringlichkeit (ggf. durch ergänzende Anlagen): | ||||
I.9 | Neubau von Hochwasserschutzanlagen | |||
Der Neubau von Schutzanlagen ist aufgrund der vorhandenen Hochwassergefahr und der identifizierten Schadenspotenziale erforderlich. | ||||
□ | trifft im besonders hohen Maß zu | 10 | ||
□ | trifft im hohen Maß zu | 7 | ||
□ | trifft zu | 5 | ||
□ | trifft weniger zu | 2 | ||
□ | trifft nicht zu | 0 | ||
Begründung der Dringlichkeit (ggf. durch ergänzende Anlagen): | ||||
I.10 | Wirkung auf das Überschwemmungsgebiet | |||
Das Vorhaben bewirkt eine Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten z. B. bei Deichrückverlegungen. | ||||
□ | trifft im besonders hohen Maß zu | 20 | ||
□ | trifft zu | 4 | ||
□ | trifft nicht zu | 0 | ||
Begründung der Bewertung (ggf. durch ergänzende Anlagen): | ||||
I.11 | Grundinstandsetzung vorhandener Schöpfwerke einschließlich der dazugehörigen technischen Anlagen | |||
□ | Die Funktion des Schöpfwerkes ist | |||
□ | nicht sichergestellt (z. B. Pumpleistung) Grund: | 10 | ||
□ | ist teilweise nicht sichergestellt (z. B. Automatisierung, Energieeinsparung) Grund: | 5 | ||
0 | ||||
□ | ausreichend. | |||
□ | Der vorhandene Mangel erhöht die Dringlichkeit. | 5 | ||
□ | trifft im besonders hohen Maß zu | 4 | ||
□ | trifft im hohen Maß zu | 3 | ||
□ | trifft zu | 2 | ||
□ | trifft weniger zu | 0 | ||
□ | trifft nicht zu | |||
Begründung der Dringlichkeit (ggf. durch ergänzende Anlagen): | ||||
I.12 | Pilotvorhaben | |||
Das Vorhaben ist von hoher fachlicher Bedeutung (außerordentlich, Pilotcharakter, Erprobung etc.). | ||||
□ | trifft zu, weil | 10 | ||
Grund: | 0 | |||
□ | trifft nicht zu | |||
I.13 | Förderung nur mit ELER-Fördermitteln | |||
Das Vorhaben dient insbesondere der Sicherung des landwirtschaftlichen Produktionspotenzials und wird ausschließlich mit ELER-Mitteln gefördert wie die Grundinstandsetzung von Schöpfwerken und Hochwasserschutzmaßnahmen mit einem Schutzgrad kleiner als HQ100. | ||||
□ | trifft zu | 5 | ||
□ | trifft nicht zu | 0 | ||
Hinweis: Bei der Förderung mit ELER-Mitteln finden, soweit keine Kofinanzierungsmittel mehr aus der GAK in diesem Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, die ausschließlich mit ELER-Mitteln geförderten Vorhaben entsprechend dem Ranking und der Verfügbarkeit der ELER-Mittel Berücksichtigung. | ||||
Erreichte Punktzahl "Fachliche Kriterien" (Block I) |
II.
Zusätzliche Kriterien zur Erhöhung der fachlichen Priorität und der Förderquote
Sofern die Erfüllung dieser Kriterien ein übergeordnetes wasserwirtschaftliches Interesse bescheinigt, wird dies durch Zusatzpunkte gewürdigt. Ein übergeordnetes Interesse ist insbesondere dann gegeben, wenn das Vorhaben positive Synergieeffekte für die Erreichung der Ziele anderer Förderrichtlinien des Landes hat. Somit kann das Vorhaben eine höhere Priorität erlangen. Sofern das Vorhaben neben dem übergeordneten Interesse auch ein besonderer Vorteil für den Unterlieger hat, besteht die Möglichkeit nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel die Förderquote auf bis zu 80 % zu erhöhen.
Kriterium | Bewertung (Punkte) | Punkte | ||
---|---|---|---|---|
II.1 | Übergeordnetes Interesse (Synergieeffekte) | |||
□ | Fließgewässerentwicklung | |||
□ | Landschaftswerte (z. B. Auenmanagement) (EFRE) | |||
□ | Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten | je 5 | ||
□ | Sonstiges: (z. B. Strategie Niedersachsens oder des Bundes) | |||
□ | keine Synergieeffekte | 0 | ||
II.2 | Vorteil für die Unterlieger oder Oberlieger | |||
□ | der Zusammenschluss von mehreren Kommunen und/oder Verbänden (auf dem Gebiet mehrerer Kommunen) unterstützt die einzugsgebietsbezogene Betrachtung und bindet die Interessen von Ober- und Unterliegern ein. Dadurch wird ein übergeordnetes Interesse dokumentiert und besondere Vorteile der Unterlieger durch wasserwirtschaftliche Maßnahmen können herausgestellt werden | |||
je 5 | ||||
□ | Einzelvorhaben mit einem besonderen Vorteil für die Unterlieger | |||
□ | Einzelvorhaben mit einem besonderen Vorteil für die Oberlieger | |||
Erreichte Punktzahl "Zusätzliche Kriterien zur Erhöhung der fachlichen Priorität und der Förderquote" (Block II) |
Bewertungszusammenstellung
Höchstpunktzahl Block I | 74 1) (118 2)) |
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Höchstpunktzahl Block II | 35 |
Mindestpunktzahl (Schwellenwert) | 20 |
Erreichte Punktzahl | |
Block I "Fachliche Kriterien" | |
Block II "Zusätzliche Kriterien zur Erhöhung der fachlichen Priorität und der Förderquote" | |
Erreichte Gesamtpunktzahl |
Aufgrund der Vielfalt der Projekte (z. B. Planungen und Baumaßnahmen sowie die Baumaßnahmen selbst - Deichbau, Grundinstandsetzung von Schöpfwerken etc. -) beträgt die maximal erreichbare Punktzahl je Projekt 78.
Im Ergebnis der Addition aller Punkte beträgt die Summe 118.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Runderlasses i.d.F. vom 14. April 2021 (Nds. MBl. S. 601)