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  • ab 09.05.2016 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 VUA-RdErl - Ziele

Bibliographie

Titel
Aufnahme und Bearbeitung von Straßenverkehrsunfällen durch die Polizei
Redaktionelle Abkürzung
VUA-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21014

Die VUA dient

  • der Verhütung, Erforschung, Verfolgung und Ahndung von Verkehrsstraftaten und -ordnungswidrigkeiten,

  • der Wahrung der Rechtsposition von Unfallbeteiligten zur Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche, wenn ohne polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde,

  • der Feststellung ungeeigneter Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer,

  • der Erforschung und Aufklärung provozierter und/oder abgesprochener Schadensereignisse,

  • der Datenerhebung für die örtliche Unfalluntersuchung zum Erkennen von Unfallhäufungen und als Grundlage für eine zielgerichtete Verkehrsüberwachung.

Für die Unfallauswertung ist eine hohe Qualität der erfassten statistischen Daten und der Sachverhaltsdarstellung unerlässlich. Nur auf der Grundlage einer breiten Dokumentation von Unfallursachen und -folgen ist eine wirksame Verkehrssicherheitsarbeit von Polizei, Verkehrsbehörden und sonstigen Trägern von Verkehrssicherheitsarbeit möglich.