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  • ab 29.03.2006 (aktuelle Fassung)

Art. 1 NINWLGrenzG3

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze
Redaktionelle Abkürzung
NINWLGrenzG3,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100

(2) 1Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. 2Die in Artikel 1 Abs. 1 des Staatsvertrages genannten Kartenblätter liegen beim Ministerium für Inneres und Sport - Regierungsvertretung Oldenburg - und bei der örtlich zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörde zur Einsicht bereit.

(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.