Art. 1 NINWLGrenzG3
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze
- Redaktionelle Abkürzung
- NINWLGrenzG3,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 10100
(1) Dem am 15./28. Dezember 2005 unterzeichneten Dritten Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze wird zugestimmt.
(2) 1Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. 2Die in Artikel 1 Abs. 1 des Staatsvertrages genannten Kartenblätter liegen beim Ministerium für Inneres und Sport - Regierungsvertretung Oldenburg - und bei der örtlich zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörde zur Einsicht bereit.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.