NINWLGrenzG3,NI - Niedersachsen Nordrhein-Westfalen 3. LGrenzG

Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze
Redaktionelle Abkürzung
NINWLGrenzG3,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100

Vom 23. März 2006 (Nds. GVBl. S. 170 - VORIS 10100 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 NINWLGrenzG3

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze
Redaktionelle Abkürzung
NINWLGrenzG3,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100

(2) 1Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. 2Die in Artikel 1 Abs. 1 des Staatsvertrages genannten Kartenblätter liegen beim Ministerium für Inneres und Sport - Regierungsvertretung Oldenburg - und bei der örtlich zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörde zur Einsicht bereit.

(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Art. 2 NINWLGrenzG3

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze
Redaktionelle Abkürzung
NINWLGrenzG3,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 23. März 2006

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages

Jürgen  G a n s ä u e r

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident

Christian  W u l f f

Anlage 1 NINWLGrenzG3 - Dritter Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze
Redaktionelle Abkürzung
NINWLGrenzG3,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100