§ 25 JMStV - Änderung sonstiger Staatsverträge
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV)
- Amtliche Abkürzung
- JMStV
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22620
(1) Der Rundfunkstaatsvertrag vom 31. August 1991, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 20./21. Dezember 2001, wird wie folgt geändert:
Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend Ihrem In-Kraft-Treten in das Stammgesetz eingearbeitet.
(2) Der ZDF-Staatsvertrag vom 31. August 1991, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 6. Juli bis 7. August 2000, wird wie folgt geändert:
Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend Ihrem In-Kraft-Treten in das Stammgesetz eingearbeitet.
(3) Der Deutschlandradio-Staatsvertrag vom 17. Juni 1993, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 6. Juli bis 7. August 2000, wird wie folgt geändert:
Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend Ihrem In-Kraft-Treten in das Stammgesetz eingearbeitet.
(4) Der Mediendienste-Staatsvertrag vom 20. Januar bis 12. Februar 1997, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 20./21. Dezember 2001, wird wie folgt geändert:
Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend Ihrem In-Kraft-Treten in das Stammgesetz eingearbeitet.