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§ 25 JMStV - Änderung sonstiger Staatsverträge

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV)
Amtliche Abkürzung
JMStV
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620

(1) Der Rundfunkstaatsvertrag vom 31. August 1991, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 20./21. Dezember 2001, wird wie folgt geändert:

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend Ihrem In-Kraft-Treten in das Stammgesetz eingearbeitet.

(2) Der ZDF-Staatsvertrag vom 31. August 1991, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 6. Juli bis 7. August 2000, wird wie folgt geändert:

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend Ihrem In-Kraft-Treten in das Stammgesetz eingearbeitet.

(3) Der Deutschlandradio-Staatsvertrag vom 17. Juni 1993, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 6. Juli bis 7. August 2000, wird wie folgt geändert:

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend Ihrem In-Kraft-Treten in das Stammgesetz eingearbeitet.

(4) Der Mediendienste-Staatsvertrag vom 20. Januar bis 12. Februar 1997, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 20./21. Dezember 2001, wird wie folgt geändert:

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend Ihrem In-Kraft-Treten in das Stammgesetz eingearbeitet.