Abschnitt 2 JWDDPBewAV - Dienstpostenbewertung
Bibliographie
- Titel
- Dienstpostenbewertung für den Justizwachtmeisterdienst
- Redaktionelle Abkürzung
- JWDDPBewAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20441
2.1
Dienstposten des Justizwachtmeisterdienstes bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sind regelmäßig wie folgt zu bewerten:
2.1.1 Mit BesGr. A 5/A 6 (Bandbreitenbewertung)
Dienstposten mit Funktionen, die den normalen Anforderungen an den Justizwachtmeisterdienst entsprechen.
2.1.1 Mit BesGr. A 6
Dienstposten der Leiterinnen und Leiter einer Wachtmeisterei.
2.2
Herausgehobene Dienstposten des Justizwachtmeisterdienstes bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sind regelmäßig wie folgt zu bewerten:
2.2.2 Mit BesGr. A 7:
2.2.1.1
Dienstposten der Asservatenverwalterinnen und Asservatenverwalter bei den Staatsanwaltschaften;
2.2.1.2
Dienstposten der Verwalterinnen und Verwalter eines Haftkellers, wenn die Tätigkeit mit einem Arbeitskraftanteil von mindestens 75 Prozent wahrgenommen wird;
2.2.1.3
Dienstposten der Leiterinnen und Leiter einer Wachtmeisterei mit mindestens fünf Bediensteten;
2.2.1.4
Dienstposten der stellvertretenden Leiterinnen und Leiter einer Wachtmeisterei mit mindestens elf Bediensteten, wenn eine ständige Vertretung mit mehr als 25 Prozent Arbeitskraftanteil wahrgenommen wird;
2.2.1.5
Dienstposten im Bereich der IT-Sachbearbeitung, wenn und soweit folgende selbstständig wahrzunehmende Aufgaben einzeln oder zusammengefasst überwiegen:
2.2.1.5.1
Übernahme der Tätigkeiten einer Ansprechpartnerin oder eines Ansprechpartners (AP-Behörde) entsprechend dem Konzept zu Unterstützungs- und Mitwirkungsleistungen der Behörden im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Zentralen IT-Betrieb Niedersächsische Justiz;
2.2.1.5.2
Unterstützung bei der technischen Überwachung sowie bei der Diagnose und Behebung von Hardwarestörungen;
2.2.1.5.3
Bereitstellung und Anschluss von Hardware innerhalb der Behörde, sofern mit dieser Aufgabe die Pflege der hausinternen Inventarlisten und die Ummeldung an den Service-Desk einhergehen;
2.2.1.5.4
Mitwirkung bei der Beantragung bestehender, neuer oder der Änderung bestehender IT-Services;
2.2.1.5.5
Betreuung der Videoüberwachungs- und Vernehmungsanlagen;
2.2.1.5.6
Betreuung der Saalanzeige-, Sitzungssaal- und Konferenztechnik;
2.2.1.5.7
Betreuung der Schließanlagentechnik;
2.2.1.5.8
Betreuung der Internetseite;
2.2.1.5.9
Koordinative Betreuung des Zentralen Druckdienstes.
2.2.3 Mit BesGr. A 7/A 8 (Bandbreitenbewertung):
2.2.2.1
Dienstposten der Mitglieder im Einsatzteam Niedersachsen des Justizwachtmeisterdienstes;
2.2.2.1
Dienstposten der Trainingsleiterinnen und Trainingsleiter im Bereich der Aus- und
Fortbildung;
2.2.2.1
Dienstposten in Liegenschaften mit mindestens 200 Beschäftigten, die die überwiegende und weitgehend eigenständige Wahrnehmung von herausgehobenen Tätigkeiten im Bereich der Hausverwaltung und -bewirtschaftung beinhalten.
2.2.4 Mit BesGr. A 8
Dienstposten der Leiterinnen und Leiter einer Wachtmeisterei mit mindestens elf Bediensteten.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 3 der AV vom 13. August 2024 (Nds. Rpfl. S. 291)