JWDDPBewAV,NI - Justizwachtmeisterdienst-Dienstpostenbewertung Allgemeine Verfügung

Dienstpostenbewertung für den Justizwachtmeisterdienst

Bibliographie

Titel
Dienstpostenbewertung für den Justizwachtmeisterdienst
Redaktionelle Abkürzung
JWDDPBewAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

AV d. MJ v. 13.08.2024 (2104 - 104. 366)

Vom 13. August 2024 (Nds. Rpfl. S. 291)

- VORIS 20441 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Regelungsgegenstand1
Dienstpostenbewertung2
Inkrafttreten3

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 3 der AV vom 13. August 2024 (Nds. Rpfl. S. 291)

Abschnitt 1 JWDDPBewAV - Regelungsgegenstand

Bibliographie

Titel
Dienstpostenbewertung für den Justizwachtmeisterdienst
Redaktionelle Abkürzung
JWDDPBewAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

Gegenstand dieser AV ist die Bewertung von

1.1
Dienstposten in der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz, erstes Einstiegsamt (Justizwachtmeisterdienst), und

1.2
herausgehobenen Dienstposten des Justizwachtmeisterdienstes, die den erfolgreichen Abschluss einer von der obersten Dienstbehörde bestimmten Qualifizierung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NLVO erfordern.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 3 der AV vom 13. August 2024 (Nds. Rpfl. S. 291)

Abschnitt 2 JWDDPBewAV - Dienstpostenbewertung

Bibliographie

Titel
Dienstpostenbewertung für den Justizwachtmeisterdienst
Redaktionelle Abkürzung
JWDDPBewAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

2.1
Dienstposten des Justizwachtmeisterdienstes bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sind regelmäßig wie folgt zu bewerten:

2.1.1 Mit BesGr. A 5/A 6 (Bandbreitenbewertung)

Dienstposten mit Funktionen, die den normalen Anforderungen an den Justizwachtmeisterdienst entsprechen.

2.1.1 Mit BesGr. A 6

Dienstposten der Leiterinnen und Leiter einer Wachtmeisterei.

2.2
Herausgehobene Dienstposten des Justizwachtmeisterdienstes bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sind regelmäßig wie folgt zu bewerten:

2.2.2 Mit BesGr. A 7:

2.2.1.1
Dienstposten der Asservatenverwalterinnen und Asservatenverwalter bei den Staatsanwaltschaften;

2.2.1.2
Dienstposten der Verwalterinnen und Verwalter eines Haftkellers, wenn die Tätigkeit mit einem Arbeitskraftanteil von mindestens 75 Prozent wahrgenommen wird;

2.2.1.3
Dienstposten der Leiterinnen und Leiter einer Wachtmeisterei mit mindestens fünf Bediensteten;

2.2.1.4
Dienstposten der stellvertretenden Leiterinnen und Leiter einer Wachtmeisterei mit mindestens elf Bediensteten, wenn eine ständige Vertretung mit mehr als 25 Prozent Arbeitskraftanteil wahrgenommen wird;

2.2.1.5
Dienstposten im Bereich der IT-Sachbearbeitung, wenn und soweit folgende selbstständig wahrzunehmende Aufgaben einzeln oder zusammengefasst überwiegen:

2.2.1.5.1
Übernahme der Tätigkeiten einer Ansprechpartnerin oder eines Ansprechpartners (AP-Behörde) entsprechend dem Konzept zu Unterstützungs- und Mitwirkungsleistungen der Behörden im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Zentralen IT-Betrieb Niedersächsische Justiz;

2.2.1.5.2
Unterstützung bei der technischen Überwachung sowie bei der Diagnose und Behebung von Hardwarestörungen;

2.2.1.5.3
Bereitstellung und Anschluss von Hardware innerhalb der Behörde, sofern mit dieser Aufgabe die Pflege der hausinternen Inventarlisten und die Ummeldung an den Service-Desk einhergehen;

2.2.1.5.4
Mitwirkung bei der Beantragung bestehender, neuer oder der Änderung bestehender IT-Services;

2.2.1.5.5
Betreuung der Videoüberwachungs- und Vernehmungsanlagen;

2.2.1.5.6
Betreuung der Saalanzeige-, Sitzungssaal- und Konferenztechnik;

2.2.1.5.7
Betreuung der Schließanlagentechnik;

2.2.1.5.8
Betreuung der Internetseite;

2.2.1.5.9
Koordinative Betreuung des Zentralen Druckdienstes.

2.2.3 Mit BesGr. A 7/A 8 (Bandbreitenbewertung):

2.2.2.1
Dienstposten der Mitglieder im Einsatzteam Niedersachsen des Justizwachtmeisterdienstes;

2.2.2.1
Dienstposten der Trainingsleiterinnen und Trainingsleiter im Bereich der Aus- und Fortbildung;

2.2.2.1
Dienstposten in Liegenschaften mit mindestens 200 Beschäftigten, die die überwiegende und weitgehend eigenständige Wahrnehmung von herausgehobenen Tätigkeiten im Bereich der Hausverwaltung und -bewirtschaftung beinhalten.

2.2.4 Mit BesGr. A 8

Dienstposten der Leiterinnen und Leiter einer Wachtmeisterei mit mindestens elf Bediensteten.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 3 der AV vom 13. August 2024 (Nds. Rpfl. S. 291)

Abschnitt 3 JWDDPBewAV - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Dienstpostenbewertung für den Justizwachtmeisterdienst
Redaktionelle Abkürzung
JWDDPBewAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

Diese AV tritt am 01.10.2024 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 3 der AV vom 13. August 2024 (Nds. Rpfl. S. 291)