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§ 4 NFVG - Leistungen für neu zugewiesene oder übertragene Aufgaben

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz zur Regelung der Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen (Niedersächsisches Finanzverteilungsgesetz - NFVG -)
Amtliche Abkürzung
NFVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
61330110000000

Die Landkreise, die Region Hannover, die kreisfreien Städte sowie die Landeshauptstadt Hannover und die Stadt Göttingen erhalten vom Land für den Ausgleich der Verwaltungskosten für Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz jährlich 8.900.000 Euro.