Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 26.03.1996, Az.: L 7 Ar 361/95

Arbeitslosengeld; Verfügbarkeit; Objektiv; Bildungsmaßnahme; Teilnahme; Arbeitsvermittlung; Kurzzeitigkeitsgrenze

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
26.03.1996
Aktenzeichen
L 7 Ar 361/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 11958
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1996:0326.L7AR361.95.0A

Verfahrensgang

vorgehend
SG Hannover 07.09.1995 - S 20 Ar 528/94

Amtlicher Leitsatz

1. Die Teilnahme an einer ganztägigen Qualifizierungsmaßnahme schließt die Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung gemäß § 103 AFG auch dann aus, wenn die Maßnahme jederzeit abgebrochen werden kann und der Teilnehmer während der Maßnahme erreichbar ist iS des § 103 Abs Nr 3 AFG, soweit die Maßnahmedauer die Kurzzeitigkeitsgrenze des § 103b Abs 4 AFG überschreitet.

2. § 103b AFG konkretisiert das Tatbestandsmerkmal der Verfügbarkeit iS des § 103 AFG, so daß länger als 12 Wochen dauernde Qualifizierungsmaßnahmen die Verfügbarkeit in der Regel ausschließen.