Abschnitt 1 BABezSchL
Bibliographie
- Titel
- Amtsbezeichnung der Leiterinnen und Leiter von Grundschulen, Hauptschulen oder Grund- und Hauptschulen mit bis zu 180 Schülern
- Redaktionelle Abkürzung
- BABezSchL,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411010007043
1.
Aufgrund des § 89 Abs. 1 NBG und Nr. 1 Abs. 5 Satz 2 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes d. F. vom 3.12.1998 (BGBl. I S. 3434) wird für die Ämter
- "Lehrer - als Leiter einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit bis zu 80 Schülern" -
und
- "Hauptlehrer - als Leiter einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülern" -
die Amtsbezeichnung "Rektorin" oder "Rektor" festgesetzt.