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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 ÜGM MVZ-RdErl

Bibliographie

Titel
Regelungen zum Übergangsmanagement zwischen den Einrichtungen des Maßregelvollzugs und dem Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen (ÜGM MVZ)
Redaktionelle Abkürzung
ÜGM MVZ-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33350

Mit diesem Gem. RdErl. wird das Übergangsmanagement aus dem Maßregelvollzug zum Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) geregelt. Für die gelingende Wiedereingliederung von im Maßregelvollzug untergebrachten Personen ist der gelingende Übergang von der Unterbringung in die Freiheit von großer Bedeutung. Die Einrichtungen des Maßregelvollzugs und der AJSD arbeiten eng und kooperativ zusammen, um eine durchgängige Betreuung sowie die Erreichung des Resozialisierungszieles sicherzustellen (siehe Anlage).

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 2 des RdErl. vom 1. November 2021 (Nds. MBl. S. 1668, Nds. Rpfl. S. 403)