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  • ab 01.08.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 BbSZVRdErl - Interne Zielvereinbarungen

Bibliographie

Titel
Steuerung der berufsbildenden Schulen durch Zielvereinbarungen
Redaktionelle Abkürzung
BbSZVRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die berufsbildenden Schulen als eigenverantwortliche Regionale Kompetenzzentren werden schulintern über strategische, operative und schulindividuelle Ziele gesteuert, die mit den Inhaberinnen und Inhabern von Funktionsstellen abgestimmt und in Zielvereinbarungen schriftlich festgehalten werden (vgl. Bezugserlass zu c). Im Rahmen des verbindlichen Qualitätsmanagementsystems berufsbildender Schulen ist neben dem Strategischen Handlungsrahmen-BBS das Kernaufgabenmodell-BBS (KAM-BBS) Grundlage der internen Steuerung.

Im Rahmen der schulindividuellen Ziele, der Strategieplanung und -umsetzung entwickelt, realisiert und evaluiert jede berufsbildende Schule eigenverantwortlich ihr Konzept für die schulinterne Steuerung, indem das schulische Handlungsfeld auf der Grundlage des KAM-BBS ausgestaltet wird (vgl. Qualitätsbereich S, Kernaufgabe S4 "Zielvereinbarungen schließen", Bezugserlass zu b). Das Konzept ist Teil des Qualitätsmanagements der berufsbildenden Schulen.

2.1 Steuerung über interne Zielvereinbarungen

Über interne Zielvereinbarungen gelingt eine Vernetzung der innerschulischen Steuerungs- und Handlungsebenen (Organisation entwickeln).

Der innerschulische Qualitätsentwicklungsprozess der Schul- und Unterrichtsentwicklung wird von allen Funktionsstelleninhaberinnen und -inhabern systematisch unterstützt, um abgestimmte Ziele schulweit zu realisieren (Schule entwickeln) (vgl. Bezugserlass zu c).

Interne Zielvereinbarungen stärken die Inhaberinnen und Inhaber von Funktionsstellen der berufsbildenden Schule bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Strategieplanung auf Basis der vereinbarten Ziele ihrer Schule (Schulische Strategie entwickeln - Strategieplanung) (vgl. Bezugserlasse zu b) und c).

Entlang des Strategischen Handlungsrahmens-BBS werden die mit dem RLSB vereinbarten allgemein operativen und schulindividuellen Ziele umgesetzt. Alle Funktionsstelleninhaberinnen und -inhaber orientieren sich an diesen Zielen und ordnen passende Kernaufgaben des KAM-BBS zu, um die Implementierung in ihren Verantwortungsbereichen sicherzustellen (Schulische Strategie entwickeln - Strategieumsetzung) (vgl. Bezugserlass zu b).

Erfolge, Ergebnisse und Erfahrungen aus schulischen Qualitätsentwicklungsprozessen werden in der Arbeit der berufsbildenden Schulen berücksichtigt und implementiert (Qualitätsentwicklungsprozess umsetzen).

2.2 Interne Zielvereinbarungen schließen

2.2.1 Allgemeine Grundlagen

Den internen Zielvereinbarungen liegt der Erlass "Funktionsstellen an berufsbildenden Schulen" (vgl. Bezugserlass zu c) zu Grunde.

In den Zielvereinbarungskonzepten kann vorgesehen werden, dass auch mit anderen Organisationseinheiten der Regionalen Kompetenzzentren (z. B. Projektgruppen, Steuergruppen oder schulweiten Arbeitsgruppen) Zielvereinbarungen getroffen werden.

Die Zielvereinbarungen sind schriftlich zu verfassen und werden von den Vereinbarungspartnerinnen und Vereinbarungspartnern unterschrieben. Sie sind schulöffentlich. Über Laufzeiten der Zielvereinbarungen ist im Zielvereinbarungskonzept der Schule zu entscheiden. Darin ist ebenfalls zu regeln, in welcher Form und in welchen Zeitabständen Meilensteingespräche und Evaluationen vorzusehen sind.

Personenbezogene Zielvereinbarungen mit einzelnen Lehrkräften sind nicht Gegenstand der regelmäßigen internen Zielvereinbarungsprozesse.

2.2.2 Interner Zielvereinbarungsprozess

Regelungen zum transparenten prozesshaften Vorgehen sind von den berufsbildenden Schulen im schulischen Zielvereinbarungskonzept zu treffen und schulweit zu kommunizieren.

2.2.3 Verbindlichkeit und Charakter

Nr. 1.2.3 gilt entsprechend.

2.3 Meilensteingespräche und Evaluation

Nr. 2.2.2 gilt entsprechend.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 3 des RdErl. vom 23. Mai 2022 (SVBl. S. 400)