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  • ab 10.06.1995 (aktuelle Fassung)

Art. 2 ZLS-AbkG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
Redaktionelle Abkürzung
ZLS-AbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
81640030000000

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 19. Mai 1995

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Horst Milde

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Schröder