§ 7 ZustVO-Abfall - Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten der Kreislaufwirtschaft, des Abfallrechts und des Bodenschutzrechts (ZustVO-Abfall)
- Amtliche Abkürzung
- ZustVO-Abfall
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28400011100000
Der Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz ist zuständig für die staatliche Anerkennung von Stellen nach § 44 Abs. 1 NAbfG und die damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen.