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§ 7 ZustVO-Abfall - Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

Bibliographie

Titel
Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten der Kreislaufwirtschaft, des Abfallrechts und des Bodenschutzrechts (ZustVO-Abfall)
Amtliche Abkürzung
ZustVO-Abfall
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28400011100000

Der Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz ist zuständig für die staatliche Anerkennung von Stellen nach § 44 Abs. 1 NAbfG und die damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen.