Landgericht Hildesheim
Beschl. v. 08.01.2001, Az.: 18 Ns 14 Js 8105/96
Einstellung des Verfahrens nach der Erfüllung der gerichtlichen Geldauflagen
Bibliographie
- Gericht
- LG Hildesheim
- Datum
- 08.01.2001
- Aktenzeichen
- 18 Ns 14 Js 8105/96
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2001, 32868
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:LGHILDE:2001:0108.18NS14JS8105.96.0A
Verfahrensgegenstand
Umweltgefährdende Abfallbeseitigung
In der Strafsache
...
hat die 7. kleine Strafkammer des Landgerichts Hildesheim
durch
den Vorsitzenden Richter am Landgericht Schlüter
am 08.Januar 2001
beschlossen:
Tenor:
Das am 24. November 2000 vorläufig eingestellte Verfahren wird nunmehr endgültig eingestellt, nachdem der Angeklagte die ihm gesetzten Geldauflagen ordnungsgemäß erfüllt hat.
Die Landeskasse trägt die Kosten des Verfahrens; gemäß § 4 67 Abs. 5 StPO trägt der Angeklagte seine ihm in beiden Instanzen erwachsenen notwendigen Auslagen selbst.