Oberlandesgericht Celle
Beschl. v. 11.01.1979, Az.: 4 W 77/78

Versagung des Zuschlages an einen Meistbietenden bei groben Missverhältnis zwischen Meistgebot und festgesetztem Verkehrswert; Erwerb eines Grundstücks im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens

Bibliographie

Gericht
OLG Celle
Datum
11.01.1979
Aktenzeichen
4 W 77/78
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1979, 17423
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:1979:0111.4W77.78.0A

Verfahrensgang

vorgehend
LG Lüneburg - 24.10.1978 - AZ: 4 T 277/78
LG Lüneburg - 30.10.1978 - AZ: 4 T 279/78
LG Lüneburg - AZ: 4 T 287/78
AG Lüneburg - 11.05.1978 - AZ: 23 K 87/76

Verfahrensgegenstand

Zwangsversteigerung des im Grundbuch von D. Blatt ... eingetragenen Grundstücks Nr. 1

Hinweis

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
OLG Celle - 11.01.1979 - AZ: 4 W 76/78

Weiteres Verbundverfahren:
OLG Celle - 11.01.1979 - AZ: 4 W 78/78

In dem Verfahren
...
hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle
auf die weitere sofortige Beschwerde der Schuldner vom 6./10. November 1978
gegen
den Beschluß der 4. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg vom 24./30. Oktober 1978
am 11. Januar 1979
beschlossen:

Tenor:

Der angefochtene Beschluß und der Zuschlagsbeschluß des Amtsgerichts Lüneburg vom 11. Mai 1978 werden aufgehoben.

Dem Meistbietenden wird der Zuschlag versagt.

Die Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens werden dem Meistbietenden auferlegt.(1)

Beschwerdewert: 205.000 DM.

(1) Red. Anm.:

"Die Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens werden dem Meistbietenden auferlegt." korrigiert durch "wird auf die Gegenvorstellung des Meistbietenden der Senatsbeschluß vom 11. Januar 1979 dahin geändert, daß der Kostenausspruch entfällt, weil sich die Verpflichtung, Gerichtsgebühren zu tragen, aus dem Gesetz ergibt und es für die Auferlegung außergerichtlicher Auslagen in sämtlichen Instanzen an einem Verfahrensgegner im kostenrechtlichen Sinne gefehlt hat." (siehe Verknüpfung zum Korrekturbeschluss am Ende des Dokuments)