§ 3 StudWZustV
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Zuständigkeit der Studentenwerke
- Redaktionelle Abkürzung
- StudWZustV,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22210
Für die Studierenden an der Niedersächsischen Technischen Hochschule richtet sich die Zuständigkeit der Studentenwerke danach, bei welcher Mitgliedsuniversität sie eingeschrieben sind.