§ 1 StudWZustV
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Zuständigkeit der Studentenwerke
- Redaktionelle Abkürzung
- StudWZustV,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22210
Die Studentenwerke sind zuständig für die Studierenden an einer Hochschule in staatlicher Verantwortung mit Sitz am selben Ort.