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  • ab 24.09.1992 (aktuelle Fassung)

Art. 1 ZustAGHHSeeG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren
Redaktionelle Abkürzung
ZustAGHHSeeG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30100070000000

(1) Dem am 6. November 1991 unterzeichneten Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren wird zugestimmt.

(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 5 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen. (1)

(1) Red. Anm.:

In Kraft getreten am 1. März 1993 (Bek. vom 25. Februar 1993, Nds. GVBl. S. 58).