ZustAGHHSeeG,NI - Zuständigkeit AG Hamburg SeeR G

Gesetz zu dem Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren
Redaktionelle Abkürzung
ZustAGHHSeeG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30100070000000

Vom 17. September 1992 (Nds. GVBl. S. 243 - VORIS 30100 07 00 00 000 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Art. 1 ZustAGHHSeeG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren
Redaktionelle Abkürzung
ZustAGHHSeeG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30100070000000

(1) Dem am 6. November 1991 unterzeichneten Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren wird zugestimmt.

(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 5 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen. (1)

(1) Red. Anm.:

In Kraft getreten am 1. März 1993 (Bek. vom 25. Februar 1993, Nds. GVBl. S. 58).

Art. 2 ZustAGHHSeeG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren
Redaktionelle Abkürzung
ZustAGHHSeeG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30100070000000

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 17. September 1992.

Der Niedersächsische Ministerpräsident

S c h r ö d e r

Die Niedersächsische Justizministerin

A l m - M e r k