Abschnitt 3 AsylVfG-AV
Bibliographie
- Titel
- Mitteilungen der Verwaltungsgerichte in Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- AsylVfG-AV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31640000000008
Die Mitteilungen sind von der Urkundsbeamtin oder dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zugleich mit der Bekanntgabe der Entscheidung an die Verfahrensbeteiligten zu veranlassen.