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Abschnitt 1 NBesG§34DRdErl

Bibliographie

Titel
Durchführungshinweise zu den §§ 34 bis 36 NBesG
Redaktionelle Abkürzung
NBesG§34DRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

Zur Durchführung der §§ 34 bis 36 NBesG werden die in der Anlage abgedruckten Hinweise gegeben. Es wird gebeten, hiernach zu verfahren.

Den Kommunen und den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.

Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1. 1. 2017 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2024 außer Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 31. 12. 2016 außer Kraft.

An die
Dienststellen der Landesverwaltung

Nachrichtlich:
An die
Region Hannover, Landkreise, Gemeinden und der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts