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§ 5 NBauPMÜG - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz zur Durchführung der Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten (NBauPMÜG)
Amtliche Abkürzung
NBauPMÜG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21072

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 6. April 2017

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Bernd  B u s e m a n n

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan  W e i l