Anlage 1 DfDInfVO - Nachweis des Erregers der Trichomonadenseuche (Tritrichomonas foetus)
Bibliographie
- Titel
- Durchführung der Deckinfektionen-Verordnung - Rinder
- Redaktionelle Abkürzung
- DfDInfVO,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78510000037001
1.
Mikroskopische Untersuchung (direkter Nachweis)
1.1
Als Untersuchungsmaterial eignen sich insbesondere abgestoßene Früchte, Eihäute, Uterussekret bzw. Pyometraeiter und Vaginalsekret, in begrenztem Umfange auch Vaginaltupferproben (wenige Tage vor oder nach der Brunst bzw. nach dem Deckakt oder dem Auftreten von Aborten entnommen) und Präputialspülproben.
1.2
Die direkte mikroskopische Untersuchung verspricht Erfolg, wenn sie unmittelbar nach Gewinnung des Materials vorgenommen wird. Zur Untersuchung ist geeignetes Material auf- einem Objektträger mit einem Tropfen angewärmter physiologischer Kochsalzlösung zu verrühren und nach Auflegen eines Deckglases mikroskopisch bei 60- bis 100facher Vergrößerung im stark abgeblendeten Hellfeld, besser noch im Dunkelfeld oder mit der Phasenkontrastmethode auf das Vorhandensein von Trichomonaden zu prüfen.
2.
Kulturelle Untersuchung
2.1
Als Untersuchungsmaterial sind, neben dem in Nr. 1.1 genannten Material, vor allem Vaginal- oder Präputialspülproben zu verwenden.
2.2
Ziel der kulturellen Untersuchung ist die Anreicherung des evtl. vorhandenen Erregers.
Hierzu sind:
2.2.1
Die Spülproben 10 Minuten bei etwa 3.000 Umdrehungen zu zentrifugieren und vom Bodensatz bzw. dem untersten Teil der Flüssigkeitssäule 0,5 bis 1 ml zu entnehmen und zu 5 ml eines flüssigen Nährbodens der folgenden Zusammensetzung hinzuzugeben:
Rindfleischbouillon | ||
---|---|---|
(pH 7,5; fraktioniert sterilisiert) | 400 ml | |
"Serumbouillon mit Zusätzen" | 100 ml | |
Die "Serumbouillon mit Zusätzen" besteht aus: | ||
Rindfleischbouillon | 40 ml | |
K.- oder Na-Penicillin | 500.000 I.E. | |
Streptomycin | 0,68 g | |
Cebion (gelöst in 10 ml aqua dest.) | 500 mg | |
Pferdeserum | 50 ml |
2 2.2
Der beimpfte flüssige Nährboden wird aerob bei 37 Grad Celsius bebrütet und ist nach 24, 48 und 72 Stunden Bebrütung mikroskopisch auf das Vorhandensein von Trichomonaden zu prüfen.