Art. 1 RdFunk7.ÄG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
- Redaktionelle Abkürzung
- RdFunk7.ÄG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22620
(1) Dem am 23./26. September 2003 unterzeichneten Siebten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Siebter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. (1)
(3) Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 am 1. April 2004 in Kraft. Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 6 Abs. 2 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 30. April 2004 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.