Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 03.02.2004 (aktuelle Fassung)

Art. 1 RdFunk7.ÄG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Redaktionelle Abkürzung
RdFunk7.ÄG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620

(1) Dem am 23./26. September 2003 unterzeichneten Siebten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Siebter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. (1)

(3) Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 am 1. April 2004 in Kraft. Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 6 Abs. 2 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 30. April 2004 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.

(1) Red. Anm.:

Hier nicht wiedergegeben.