RdFunk7.ÄG,NI - Rundfunk 7. ÄndG

Gesetz zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Redaktionelle Abkürzung
RdFunk7.ÄG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620

Vom 22. Januar 2004 (Nds. GVBl. S. 27 - VORIS 22620 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 RdFunk7.ÄG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Redaktionelle Abkürzung
RdFunk7.ÄG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620

(1) Dem am 23./26. September 2003 unterzeichneten Siebten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Siebter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. (1)

(3) Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 am 1. April 2004 in Kraft. Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 6 Abs. 2 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 30. April 2004 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.

(1) Red. Anm.:

Hier nicht wiedergegeben.

Art. 2 RdFunk7.ÄG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Redaktionelle Abkürzung
RdFunk7.ÄG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 22. Januar 2004

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages

Jürgen Gansäuer

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident

Christian Wulff