§ 19 AVO - Sek I - Abschlüsse an der Integrierten Gesamtschule Göttingen-Geismar
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO - Sek I)
- Amtliche Abkürzung
- AVO - Sek I
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410014100000
An der Integrierten Gesamtschule Göttingen-Geismar ordnet die Konferenz die Leistungen der Schülerinnen und Schüler am Ende des 9. Schuljahrgangs in den Fächern mit Fachleistungsdifferenzierung der zusätzlichen, erhöhten oder grundsätzlichen Anspruchsebene zu. Am Ende des 10. Schuljahrgangs ordnet die Konferenz die Leistungen der Schülerinnen und Schüler, die nicht die im 10. Schuljahrgang geführte Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe besuchen, in den Fächern mit Fachleistungsdifferenzierung der erhöhten oder grundsätzlichen Anspruchsebene zu. Im Übrigen gelten die §§ 13 bis 16 entsprechend.