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  • ab 27.09.2018 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 LBBTDMWRdErl

Bibliographie

Titel
Laufbahnbefähigung nach den Vorschriften eines anderen Landes oder des Bundes; Zuordnung der Laufbahnbefähigung zu der Fachrichtung Technische Dienste gemäß § 43 Abs. 4 NLVO
Redaktionelle Abkürzung
LBBTDMWRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Soll eine Laufbahnbefähigung für eine nicht in Nummer 1 genannte Laufbahn der Fachrichtung Technische Dienste zugeordnet werden, ist die Entscheidung des MW einzuholen.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 3 des Runderlasses i.d.F. vom 16. November 2023 (Nds. MBl. S. 980)