Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 19.08.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 MSVerbAusnRdErl

Bibliographie

Titel
Zulassung von Ausnahmen von den Verboten betreffend verletzte, hilflose oder kranke besonders geschützte Meeressäuger und Vögel nach § 45 Abs. 7 i. V. m. den §§ 39 und 44 BNatSchG
Redaktionelle Abkürzung
MSVerbAusnRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100

Dieser RdErl. tritt am 19. 8. 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2026 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 2 des Runderlasses vom 10. Juni 2021 (Nds. MBl. S. 1333)

An die Nationalparkverwaltung "Niedersächsisches Wattenmeer"

Nachrichtlich:
An den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz die unteren Naturschutzbehörden, Jagdbehörden, unteren Veterinärbehörden bei den Landkreisen, kreisfreien Städten im Bereich der Wattenjagdbezirke