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Abschnitt 1 ÜP-RdErl

Bibliographie

Titel
Überwachungsplan gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 52a BImSchG
Redaktionelle Abkürzung
ÜP-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28500

Mit dem als Anlage abgedruckten Überwachungsplan für Niedersachsen werden die Anforderungen der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - ABl. EU Nr. L 334 S. 17; 2012 Nr. L 158 S. 25 - und des § 52a BImSchG i. d. F. vom 17.5.2013 (BGBl. I S. 1274), geändert durch Gesetz vom 2.7.2013 (BGBl. I S. 1943), umgesetzt.

Die Vorgaben des Überwachungsplans sind bei der Genehmigung und Überwachung von Anlagen, die im Anhang 1 der 4. BImSchV mit einem "E" gekennzeichnet sind, anzuwenden.

Die jeweils aktualisierten Listen der Industrieanlagen (Anhang 3) und der Tierhaltungsanlagen (Anhang 4) sowie die jeweils aktualisierten Berichts- und Erhebungsformulare für die Industrieanlagen (Anhang 5) und für die Tierhaltungsanlagen (Anhang 6) sind im Internet eingestellt unter https://www.mu.niedersachsen.de und dort über den Pfad "Themen > Technischer Umweltschutz > Luftreinhaltung > Anlagenbezogene Luftreinhaltung > Richtlinie über Industrieemissionen > Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen" oder über den Link https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/technischer_umweltschutz/luftreinhaltung/anlagenbezogene_luftreinhaltung/ einsehbar.

Dieser RdErl. tritt am 12.11.2013 in Kraft.

An
das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter
die Region Hannover, Landkreise, kreisfreien und großen selbständigen Städte