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Abschnitt 1 ÜP-RdErl

Bibliographie

Titel
Überwachungsplan gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 52a BImSchG
Redaktionelle Abkürzung
ÜP-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28500

Mit dem als Anlage abgedruckten Überwachungsplan für Niedersachsen werden die Anforderungen der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - ABl. EU Nr. L 334 S. 17; 2012 Nr. L 158 S. 25 - und des § 52a BImSchG i. d. F. vom 17.5.2013 (BGBl. I S. 1274), geändert durch Gesetz vom 2.7.2013 (BGBl. I S. 1943), umgesetzt.

Die Vorgaben des Überwachungsplans sind bei der Genehmigung und Überwachung von Anlagen, die im Anhang 1 der 4. BImSchV mit einem "E" gekennzeichnet sind, anzuwenden.

Dieser RdErl. tritt am 12.11.2013 in Kraft.

An
das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter
die Region Hannover, Landkreise, kreisfreien und großen selbständigen Städte