Anlage 2 EIP AgriNIHH-Erl - Projektauswahlkriterien für die Auswahl von Operationellen Gruppen und der von ihnen durchgeführten Innovationsprojekte im Rahmen der EIP Agri
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Tätigkeiten Operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft "Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft" (EIP Agri) Niedersachsen und Hamburg ELER Förderung 2023-2027
- Redaktionelle Abkürzung
- EIP AgriNIHH-Erl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78000
Bewertung der Qualität des Innovationsprojekts einer OG | Punkte | |
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1. | Das Projekt hat Bedeutung für die regionale Entwicklung der ländlichen Räume in Niedersachsen, insbesondere mit Bezug auf die RIS3 Strategie Niedersachsen und die jeweilige regionale Handlungsstrategie. (0 oder 5 Punkte *)) | |
2. | Das Projekt fördert eine wettbewerbsfähige, nachhaltig wirtschaftende und tierartgerechte Land- und Ernährungswirtschaft durch die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Projektbeteiligten aus der Land- und Forstwirtschaft, dem Gartenbau, der Beratung, der Forschung sowie ggf. weiteren Beteiligten aus dem Bereich des Agrar- und Nahrungsmittelsektors und liefert Beiträge zu den Schwerpunkthemen der aktuellen Ausschreibung der Maßnahme. (0 - 5 - 10 Punkte *)) | |
3. | Das Produkt, der Prozess und/oder das Produktionsverfahren oder die Dienstleistung, die mit dem Projekt entwickelt, getestet oder modellhaft gezeigt wird, ist eine Neuheit oder erhebliche Verbesserung in einem überregionalen Kontext (mindestens 5 Punkte erforderlich). (0 - 5 - 10 - 15 Punkte) | |
4. | Das Projekt baut auf nachgewiesenen bisherigen Forschungs- und Entwicklungsprojekten/-ergebnissen
der beteiligten Partner oder eines der beteiligten Partner der OG auf. (0 oder 5 Punkte) | |
5. | Die Initiative für das Projekt geht auf Unternehmen der Urproduktion und/oder Verarbeitung und Vermarktung als Mitglieder der OG zurück und das Projekt hat eine hohe Praxisrelevanz. (0 - 5 - 10 Punkte) | |
6. | Mindestens ein Startup-Unternehmen ist Mitglied der OG (Definition: Startups sind grundsätzlich jünger als fünf Jahre und sie sind innovativ in ihren Produkten/Dienstleistungen, Geschäftsmodellen und/oder Technologien. (0 oder 10 Punkte) | |
7. | Das Projekt verknüpft in besonderer Weise die wirtschaftlichen Entwicklungschancen von Unternehmen der Urproduktion und/oder der Verarbeitung und Vermarktung mit gesellschaftlichen Herausforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit des Sektors. (0 - 5 - 10 Punkte) | |
8. | Das Projekt leistet einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der Zusammenarbeit
zwischen Unternehmen der Urproduktion und/oder der Verarbeitung und Vermarktung sowie
Beratungsinstitutionen auf der einen Seite und der Wissenschaft auf der anderen Seite. (0 - 5 - 10 Punkte) | |
9. | Das mit dem Projekt verbundene Innovationsmodell basiert auf einem interaktiven Innovationsansatz und es werden über die Einbindung weiterer Akteure auch weitergehende gesellschaftsrelevante Trends und Fragestellungen berücksichtigt (mindestens 5 Punkte erforderlich). (0 - 5 - 10 Punkte) | |
10. | Dem Projekt liegt ein überzeugendes Konzept zur Verbreitung der Ergebnisse im jeweiligen Sektor zugrunde (mindestens 5 Punkte). (0 - 5 - 10 Punkte) | |
11. | Das Projekt ist hinreichend konkret und lässt eine erfolgreiche Realisierung erwarten (5 Punkte erforderlich). (0 oder 5 Punkte) | |
12. | Es werden angemessene Ressourcen eingesetzt, um das Projektziel zu erreichen und die eingesetzten Ressourcen stehen in einem angemessenen Verhältnis zur wirtschaftlichen Bedeutung des adressierten Sektors (mindestens 5 Punkte erforderlich). (0 - 5 - 10 Punkte) | |
Erreichte Gesamtsumme (mindestens 50 Punkte von 110 möglichen) |
Pflichtpunkte erreicht (35): | □ ja | □ nein |
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Bei den Nummern 1 und 2 müssen insgesamt mindestens 10 Punkte erreicht werden.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erlasses vom 7. Februar 2023 (Nds. MBl. S. 283)