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  • ab 31.10.1996 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 SvGBMWK

Bibliographie

Titel
Stellenveränderungen und Abweichungen von den Stellenübersichten im Geschäftsbereich des MWK
Redaktionelle Abkürzung
SvGBMWK,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000030006168

1.1
Im Rahmen ihrer personalrechtlichen Befugnisse sind die meiner Dienstaufsicht unterstehenden Dienststellen des Landes auch für die tarifgerechte Einstufung von Angestelltenstellen bei Neubewilligungen, Umwandlungen und Verlagerungen sowie Höhergruppierungen bei der Haushaltsaufstellung und im Verfahren zur Abweichung von den Stellenübersichten (Einstufungen) abschließend zuständig.

1.2
Bei den Studenten werken überprüfe ich die Einstufung der Stellen der Geschäftsleitung im Rahmen des Zustimmungsverfahrens nach § 143 Abs. 2 Satz 3 NHG.

1.3
Für den Bereich der vom Land geförderten Einrichtungen (Zuwendungsempfänger) liegt die abschließende Zuständigkeit für die Überprüfung der Einstufungen grundsätzlich bei den Bewilligungsbehörden. Hiervon abweichend liegt die abschließende Zuständigkeit für den Bereich der Filmförderung bei mir. Weiter verbleibt es abweichend von Satz 1 für den Bereich der Erwachsenenbildung bis zu einer Novellierung des EBG bei der derzeitigen Regelung, d. h. für die Eingruppierung der pädagogischen Kräfte ist gemäß § 8 Abs. 1 EBG i. V. m. § 8 Abs. 1 DVO-EBG meine Zuständigkeit, im übrigen die der Verwaltungsstelle des Niedersächsischen Bundes für Erwachsenenbildung e. V. gegeben.