Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab [ohne Datum] (aktuelle Fassung)

§ 22 HBerAblöGS

Bibliographie

Titel
Gesetz, die Ablösung der den Berechtigten im Bezirke des Herzoglichen Amtsgerichts Seesen in den vormaligen Communion-Harzforsten zustehenden Holzberechtigungen betreffend
Redaktionelle Abkürzung
HBerAblöGS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100030000000

(1) Die zum Zweck der Ausführung des Gesetzes Nr. 43 vom 12. Februar 1842 vorgenommenen commissarischen Ermittelungen der Brennholzbesitzstände und Schätzungen sollen für die im § 3 Nr. 1 constituirten Holzrenten bis dahin maßgebend sein, daß der Betrag des Sollhabens durch Anerkenntniß oder Entscheidung festgestellt ist.

(2) Würde sich hierbei ein für die Berechtigten günstigeres Resultat ergeben, so soll die Ausgleichung durch eine der betreffenden Gemeinde-Casse zu überweisende Geltentschädigung erfolgen.