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Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
(Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG)
Amtliche Abkürzung
NTVergG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
72080

Vom 31. Oktober 2013 (Nds. GVBl. S. 259 - VORIS 72080 -)

Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 301)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Zweck des Gesetzes1
Anwendungsbereich2
Anzuwendende Vorschriften; Wertgrenzen3
Mindestentgelte4
Tariftreue im öffentlichen Personenverkehr auf Straße und Schiene5
Betreiberwechsel bei der Erbringung von Personenverkehrsdiensten6
Unangemessen niedrig erscheinende Angebotspreise bei Bauleistungen7
Nachweise8
Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen9
Umweltverträgliche Beschaffung10
Berücksichtigung sozialer Kriterien11
Beachtung von ILO-Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen12
Nachunternehmen, Verleihunternehmen13
Kontrollen14
Sanktionen15
Übergangsbestimmungen16
Evaluation17
Inkrafttreten18