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  • ab 26.06.2013 (aktuelle Fassung)

§ 3 ZustVO-Berufsqualifikation - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen für nicht reglementierte Berufe (ZustVO-Berufsqualifikation)
Amtliche Abkürzung
ZustVO-Berufsqualifikation
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20120

1Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Zuständigkeit für Aufgaben nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz für bundesrechtlich geregelte, nicht reglementierte Berufe vom 12. Oktober 2012 (Nds. GVBl. S. 400) außer Kraft.

Hannover, den 20. Juni 2013

Die Niedersächsische Landesregierung
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