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§ 52 NKWG - Maßgebende Einwohnerzahl

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)
Amtliche Abkürzung
NKWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20330010000000

Als Einwohnerzahl im Sinne dieses Gesetzes gilt für das Wahlgebiet diejenige Einwohnerzahl, die nach den Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung und der Niedersächsischen Landkreisordnung für die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter maßgebend ist.