Niedersächsisches Fischereigesetz
(Nds. FischG)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Fischereigesetz (Nds. FischG)
Amtliche Abkürzung
Nds. FischG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79300010000000

Vom 1. Februar 1978 (Nds. GVBl. S. 81, 375 - VORIS 79300 01 00 00 000 -)

Zuletzt geändert durch Artikel 36 des Gesetzes vom 20. November 2001 (Nds. GVBl. S. 701)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Das Fischereirecht
Abschnitt 1
Das Fischereirecht in Binnengewässern1 - 10
Abschnitt 2
Der Fischereipachtvertrag11 u. 12
Abschnitt 3
Die Fischereierlaubnis13 - 15
Abschnitt 4
Die Fischerei in Küstengewässern16 u. 17
Zweiter Teil
Der Fischereibezirk
Abschnitt 1
Entstehung, Gestaltung18 - 20
Abschnitt 2
Verpachtung der Fischerei in Fischereibezirken21 u. 22
Dritter Teil
Die Fischereigenossenschaft
Abschnitt 1
Allgemeines23 - 25
Abschnitt 2
Satzung, Organe26 u. 27
Abschnitt 3
Vorstand28 u. 29
Abschnitt 4
Mitgliederversammlung30 - 34
Abschnitt 5
Finanzwesen35 u. 36
Abschnitt 6
Aufsicht37 - 39
Vierter Teil
Schutz der Fischbestände und der Fischerei
Abschnitt 1
Schutz der Fischbestände und der natürlichen Lebensgemeinschaften40 - 44
Abschnitt 2
Fischseuchen45 u. 46
Abschnitt 3
Schutz der Fischerei47 - 52
Abschnitt 4
Erlass von Verordnungen zum Schutz der Fischbestände und der Fischerei53
Abschnitt 5
Vereinigungen von Sportfischern54
Fünfter Teil
Überwachung der Fischerei
Abschnitt 1
Fischereiaufsicht55 u. 56
Abschnitt 2
Fischereierlaubnisschein, Fischereischein57 - 59
Abschnitt 3
Fischereikundlicher Dienst60
Abschnitt 4
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten61 u. 62
Sechster Teil
Schluss- und Übergangsbestimmungen63 - 74