Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 24.06.1992, Az.: L 5 Ka 16/90

Krankenversicherung; Kassenarzt; Schaden; PVV; Auswahlermessen; Krankengymnasitik; Behandlung; Gesamtvertrag; Krankenkasse; Transportkosten

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
24.06.1992
Aktenzeichen
L 5 Ka 16/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 11667
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1992:0624.L5KA16.90.0A

Verfahrensgang

vorgehend
SG Hannover 22.08.1990 - S 10 Ka 695/88

Fundstellen

  • Breith 1993, 99
  • Meso B 240/146

Amtlicher Leitsatz

1. Als Teilnehmer am Gesamtvertrag kann ein Arzt eine positive Vertragsverletzung begehen, die einen sonstigen Schaden der beteiligten Krankenkasse begründet.

2. Der Arzt hat ein ärztliches Auswahlermessen für die Art und Weise der Behandlung eines Patienten.

3. Das Auswahlermessen ist zB dadurch gebunden, den Krankenversicherungsträger nicht mit unnötigen Kosten zu belasten.

4. Der Arzt verletzt das Auswahlermessen, wenn krankengymnastische Behandlungen in seiner Praxis mit 255,60 DM Transportkosten von 11.080,-- DM verursachen.