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  • ab 01.01.2012 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 SStABtMStraAV - 3. Bezeichnung 

Bibliographie

Titel
Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung von Betäubungsmittelstrafsachen
Redaktionelle Abkürzung
SStABtMStraAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33210

Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft führt im Geschäftsverkehr die Bezeichnung ihrer Behörde mit dem Zusatz

"Zentralstelle für Betäubungsmittelstrafsachen".